Risikolebensversicherung: Unentbehrlich für Hauptverdiener
Selbst kritische Verbraucherschützer mahnen: Hauptverdiener in Familien mit Kindern brauchen eine Risikolebensversicherung. Sie ist nicht teuer und zahlt sofort eine hohe Summe an die Angehörigen, falls der Versicherte verstirbt. So ist die Familie im schlimmsten aller Fälle zumindest finanziell abgesichert.
Wichtig ist die Risikolebensversicherung vor allem für Menschen, die im Ernstfall versorgungsbedürftige Hinterbliebene wie Kinder und Ehepartner zurücklassen. Je höher die Versicherungssumme, desto besser ist natürlich der finanzielle Schutz der Familie. Daumenregel: Als Hauptverdiener sollte man das fünffache Jahreseinkommen absichern. Dabei auch abzuzahlende Kredite berücksichtigen wie zum Beispiel für das Eigenheim. Ehepartner schließen am besten eine so genannte Risikolebensversicherung „auf verbundene Leben“ ab. Die Versicherungsleistung wird dann bei Tod des Erstversterbenden fällig und ist deutlich beitragsgünstiger als zwei Einzelverträge. Vereinbart man bei Vertragsabschluss eine Nachversicherungsoption, kann man den Versicherungsschutz bei gestiegenem Versorgungsbedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen. Übrigens: Anders als bei der Kapitallebensversicherung wird in der Risikolebensversicherung kein Geld für den Erlebensfall angespart, deshalb sind die Beiträge deutlich günstiger und auch für Familien mit kleinerem Einkommen bezahlbar. Als 35jähriger kaufmännischer Angestellter erhalten Sie eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro schon ab rund 15 Euro im Monat.
Für Laufzeit und Höhe der Versicherung ist die zukünftige Versorgungssituation der Familie von Bedeutung, vor allem das Alter und der Ausbildungsfortschritt der zu versorgenden Kinder. Meist geht der Versorgungsbedarf der Familie zurück, wenn der Nachwuchs selbst ins Arbeitsleben eintritt und eigenes Geld verdient. Hier passt ein kostengünstiger Vertrag mit fallender Versicherungssumme. Ergänzt werden kann die Risikolebensversicherung übrigens durch sinnvolle Zusatzbausteine wie zum Beispiel einen Berufsunfähigkeitsschutz.