Neues Motorrad? Jetzt Versicherungskosten sparen!
Wenn Sie sich ein neues Motorrad zulegen, können Sie den Kfz-Versicherer wechseln, auch wenn die Versicherung Ihres bisherigen Bikes erst zum Jahresende kündbar ist. Der Grund: Kfz-Versicherungsschutz gilt immer nur für ein bestimmtes Fahrzeug, bei Fahrzeugwechsel haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Angebote in der Motorradversicherung unterscheiden sich kräftig, ein Preisvergleich lohnt in jedem Fall.
Wie für Autos ist auch für Motorräder Haftpflicht- und Kaskoversicherungsschutz erhältlich. Die zwingend vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung springt finanziell ein, wenn Sie einen Unfall verursachen und anderen Verkehrsteilnehmern Schäden zufügen. Bei bleibenden Gesundheitsfolgen können Schmerzensgeld- und Verdienstausfallforderungen des Geschädigten in die Millionen gehen. Wichtig in der Haftpflichtversicherung ist deshalb eine hohe Versicherungssumme, empfehlenswert sind mindestens 100 Mio. Euro Deckung für Sach- und Personenschäden. Wird das Motorrad gestohlen, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, hier hilft nur ein Kaskoschutz. Die Teilkaskoversicherung reguliert neben Diebstahl und Raub auch Schäden am eigenen Motorrad durch Brand, Unwetter oder Wildunfälle. Ein Vollkaskoschutz zahlt sogar dann, wenn das Motorrad durch einen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird, außerdem bei Schäden durch Vandalismus. Fast alle Motorradversicherer bieten gegen geringen Aufpreis außerdem Schutzbriefleistungen wie Pannenhilfe, Rücktransport und Verkehrsrechtsschutz.
Viele Biker entscheiden sich für ein Saisonkennzeichen, weil sie ihr Motorrad in den Wintermonaten ohnehin nicht nutzen. Die jährliche Zulassungsdauer legen Sie bei Beantragung des Saisonkennzeichens selbst fest, möglich sind zwei bis zehn Monate. Vorteil: Sie müssen Ihr Motorrad nicht jährlich an- und abmelden, außerdem sparen Sie kräftig Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag. Wichtig: Wenn Ihr Motorrad mindestens sechs Monate jährlich angemeldet ist, bekommen Sie mit Saisonkennzeichen in der Kfz-Versicherung den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie in einem normalen Jahresvertrag.